Die am 23. November 2022 vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderungen sind für die Solarbranche von grosser Bedeutung. Der Bundesrat hat die Verordnungen zur Förderung der Erneuerbaren angepasst. Für PV-Anlagen über 150 kWp ohne Eigenverbrauch wird neu ein Auktionsverfahren vorgesehen. Alpine PV-Anlagen erhalten wegen ihrer Bedeutung für die Stromproduktion im Winter zusätzlich einen Bonus. Für besondere Anlagetypen werden Spezialauktionen durchgeführt.
Bei der Anpassung der Förderbeiträge (Einmalvergütung) wurde die pandemiebedingte Preiserhöhung bei den Komponenten berücksichtigt. Im Jahr 2023 stehen für die Förderung der Photovoltaik 600 Millionen Franken zur Verfügung. Zudem wurden verschiedene Anpassungen in der EnV und der StromVV bezüglich ZEV vorgenommen. Die Preisgestaltung wird vereinfacht, und das Erfordernis der zusammenhängenden Grundstücke wird gestrichen.
Bild: Axpo
Quelle: BFE