Allgemeine Geschäftsbedingungen

Solarmarkt GmbH

Neumattstrasse 2
5000 Aarau

info@solarmarkt.ch
+41 62 200 62 00

I. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge (insbesondere für Kaufverträge, Wartungsverträge und Verträge über Services sowie für Beratungen, Support und Schulungen zwischen der Firma Solarmarkt GmbH (im Folgenden: Firma) und dem Kunden bzw. der Kundin (im Folgenden: Kunde). Sie gelten auch für Verträge, welche über den Webshop der Firma (im Folgenden: Webshop) abgeschlossen werden. Der Webshop kann unter der Internetadresse www.solarmarkt.ch/shop erreicht werden.
  2. Diese AGB gelten vom Kunden mit jeder Bestellung als akzeptiert. Einkaufs- oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Firma nur verbindlich, wenn die Firma sie ausdrücklich schriftlich und unterschriftlich anerkennt.
  3. Mit diesen AGB wird das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) ausdrücklich ausgeschlossen.

II: Webshop und Webportal (Rechte, Pflichten und Haftung)

  1. Zur Erstellung eines Webshop-Accounts muss der Kunde die geforderten Angaben und Nachweise der Firma zur Verfügung stellen. Dazu gehört insbesondere der Nachweis zur gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit des Kunden. Der Kunde ist zu wahrheitsgemäss und vollständigen Angaben verpflichtet sowie zur Meldung von Änderungen an die Firma.
  2. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Webshops-Accounts. Die Firma kann die Anmeldung des Kunden für ein Webshop-Account ohne Angabe von Gründen ablehnen oder ein bestehender Webshop-Account – insbesondere bei schweren Verletzungen von Vertragspflichten durch den Kunden – widerrufen. Die Firma geht dabei nach pflichtgemässem und billigem Ermessen vor. Bereits getätigte Bestellungen sind von einem allfälligen Widerruf grundsätzlich nicht betroffen und werden ordnungsgemäss abgewickelt. Die Firma ist in diesem Fall jedoch jederzeit berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Überdies ist die Firma berechtigt, aus wichtigen Gründen von offenen Bestellungen zurückzutreten, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden gegenüber der Firma entstehen.
  3. Die Firma erfasst die im Webshop angezeigten Daten und Werte der Produkte (insbesondere Solarkomponenten), welche sie vom jeweiligen Anbieter/Hersteller erhält.
  4. Die Haftung der Firma für die Richtigkeit der im Webshop hinterlegten Daten und Werte der einzelnen Produkte (insbesondere Solarkomponenten) sowie für aus unrichtigen Daten und Werten entstehende Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für indirekte, mittelbare oder (Mangel-)Folgeschäden des Kunden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Produktionsausfall, über den Ersatz des Produkts hinausgehende Schadenbehebungskosten, Imageschäden, Haftungsschäden, Rechtsverfolgungsschäden, Schäden an anderen Gütern, Ansprüche Dritter, etc.
  5. Der Betrieb des Webshops ist eine freiwillige Leistung der Firma, welche die Firma jederzeit ändern oder einstellen kann, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden gegenüber der Firma entstehen.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche missbräuchliche Nutzung des Webshops und des Webportals zu unterlassen, bei der Nutzung die geltenden Gesetze zu befolgen und nicht in Rechte Dritter einzugreifen. Untersagt ist namentlich der Einsatz von Programmen, Programmfunktionen oder vergleichbaren technischen Einrichtungen, um die Nutzung des Kontos unter Umgehung der Benutzeroberfläche zu ermöglichen (z.B. durch Scipts, Robots, Posting-Automatismen), elektronische Angriffe (z.B. Hacking-Versuche, Brute- Force-Attacken) jeglicher Art auf unser Netzwerk oder das WebPortal sowie das Laden schadhafter Daten/Programme (z.B. Virenprogramme, Trojaner oder Spyware) oder die Benutzung in einer Art und Weise, welche die Verfügbarkeit des Webshops und Webportals für andere Kunden negativ beeinflusst.
  7. Bezüglich Zugriff auf den Webshop wird weiter auf die nachfolgende Ziffer XV. verwiesen.

III. Vertragsabschluss, Umfang der Lieferpflicht und Stornierungsbeschränkung

  1. Die Angebote der Firma sind ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer unverbindlich. Broschüren, Merkblätter und Preislisten sind unverbindlich. Die Produktdarstellungen im Webshop sind keine bindenden Verkaufsangebote. Bestellungen des Kunden, die über den Webshop an die Firma gesendet werden, gelten als verbindliches Kaufangebot des Kunden. Aufträge/Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt sind. Massgebend für den Vertragsinhalt ist in jedem Fall die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma.
  2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Masse und Gewichtsangaben sind nur annähernd im Sinne von Richtwerten massgebend.
  3. Die Leistungsbeschreibung im Angebot und die Auftragsbestätigung legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschliessend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äusserungen des Herstellers, ihrer Hilfspersonen oder Dritter (z. B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.
  4. Zusatzleistungen wie Regiearbeiten, Lagerung, Unterhaltsarbeiten, Reinigung, Rückbau, Überprüfungsservice, etc. sowie Entsorgungs- und Recyclinggebühren sind nicht enthalten und müssen separat vereinbart und bezahlt werden.
  5. Die Bestellung durch den Kunden ist verbindlich. Die Annahme (z. B. Auftragsbestätigung) durch die Firma bedarf zur Gültigkeit der schriftlichen Form (E-Mail).
  6. Bestellt der Kunde über den Webshop, so kommt ein Vertrag zustande, sobald die Firma eine Bestellung des Kunden per Email bestätigt.
  7. Sollte die Bestellbestätigung/Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden abweichen, so gilt der Inhalt der Bestellbestätigung/Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Kunde nicht innert 24 Stunden widerspricht.
  8. Von der Auftragsbestätigung/Vertrag abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen von Vertretern und Mitarbeitern der Firma sind nur dann wirksam, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt werden.
  9. Die von der Firma schriftlich bestätigten Aufträge/Bestellungen sind definitiv. Das Rücktrittsrecht des Kunden ist auf die in nachfolgender Ziffer XI.9 umschriebenen Konstellationen beschränkt. Anderweitige Stornierungsanträge des Kunden müssen schriftlich an die Firma gestellt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Genehmigung des Stornierungsantrages durch die Firma.

IV. Angebotsunterlagen

  1. Die Firma behält sich an ihren Plänen Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und entwickelter Software etc. (nachfolgend Vertrauliche Informationen genannt) die Eigentums- und Schutzrechte (insbesondere Urheberrechte) vor. Das gilt auch für Kundmachungen von solchen über elektronische Medien. Diese Vertraulichen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Firma zugänglich gemacht werden. Der Kunde überträgt die Geheimhaltungspflicht auf die von ihm beigezogenen Mitarbeitenden und Dritte.
  2. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus und unbeschadet der Tatsache, ob die Vertraulichen Informationen als solche von der Firma explizit als vertraulich bezeichnet wurden.
  3. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, sofern und soweit die Vertraulichen Informationen

zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dem Kunden bereits bekannt waren, ohne dass er der Firma gegenüber anderweitig zur Geheimhaltung verpflichtet war,

-    dem Kunden durch Dritte bekannt werden, die diese Informationen ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung erhalten und weitergegeben haben,
-    zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits öffentlich bekannt waren, oder
-    der Kunde die Vertraulichen Informationen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung offenlegen muss.

Im letzten Fall hat der Kunde die Firma unverzüglich nach Bekanntwerden einer solchen Verpflichtung hierüber zu informieren.

V. Preise

  1. Listenpreise und Preise in Angeboten ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer sind unverbindlich. Es gelten die Preise gemäss Auftragsbestätigung – vorbehältlich der nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Die Preise in der Auftragsbestätigung unterstehen einer allfälligen Teuerung oder Preiserhöhungen (z.B. aufgrund von Lieferkettenproblemen, Preiserhöhungen durch Zulieferanten oder anderen ausserordentlichen Umständen). Die Teuerung geht zu Lasten des Kunden.
  3. Die Preise verstehen sich inklusive Verpackung (ohne Europaletten, EPAL) und exklusive Transport, vRG- und INOBATGebühren sowie Versicherung, soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Die Europaletten (EPAL) verbleiben im Eigentum des Spediteurs und sind an diesen zu retournieren.
  4. Sämtliche Preise in allen Angeboten und Verträgen zwischen dem Kunden und der Firma verstehen sich netto, ohne Skontoabzug in der aufgeführten Währung. Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung der Verträge erhoben werden, bzw. deren Erhöhung gehen zu Lasten des Kunden und sind in den Preisen nicht in begriffen.
  5. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden bei Teuerung oder Preiserhöhungen (z.B. aufgrund von Lieferkettenproblemen, Preiserhöhungen durch Zulieferanten oder anderen ausserordentlichen Umständen) bleiben vorbehalten. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen, als auch auf Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Angeboten bleiben der Firma vorbehalten.

VI. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Verrechnung und Rückbehalt

  1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung (Vorkasse) und nach Eingang der vollständigen Zahlung des Kunden. Andere Zahlungsbedingungen können in der Auftragsbestätigung vereinbart werden. Nachträgliche Änderungen der Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail oder Brief). Auch bei Vereinbarung anderer Zahlungsbedingungen ist die Firma berechtigt, jederzeit Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen (z.B. Akontorechnungen oder Vorkasse) zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn sich beim Kunden Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen.
  2. Im Umfang der Vorkasse oder der vereinbarten Vorauszahlungen wird der Preis bereits vor Lieferung bzw. vor Erbringung der Leistung, und zwar auf das in der Auftragsbestätigung/im Angebot oder auf der Akontorechnung festgehaltenen Datum, zur Zahlung fällig.
  3. Die Zahlungsfristen sind als Verfalltage zu verstehen. Das heisst der Kunde gerät mit deren Ablauf ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet der Firma einen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr sowie sämtliche Inkassokosten.
  4. Zahlungen mit Wechsel und Schecks sind unzulässig.
  5. Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, werden sämtliche Leistungen des Kunden sofort fällig.
  6. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, sämtliche Leistungen aus allen offenen Bestellungen bis zur Bezahlung aller offenen Rechnungsbeträge entschädigungslos einzustellen und/oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen. Die Firma ist weiter berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche der Firma bleiben unberührt.
  7. Die Firma ist zudem berechtigt, bei Verzug des Kunden, mit Ansetzung einer kurzen Nachfrist von 10 Tagen und entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin von der Firma erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich beglichen werden. Der Kunde trägt die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.
  8. Die Verrechnung ist nur mit von der Firma anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen von der Firma nicht anerkannter Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  9. Eine Verrechnung, ein Rückbehalt und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages von Seiten des Kunden sind nur innerhalb der betreffenden Bestellung zulässig.

VII. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Firma. Der Kunde verpflichtet sich, die für eine gültige Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und der Firma die geforderten Auskünfte und Erklärungen zu erteilen.
  2. Wiederverkäufern ist der Verkauf von Vorbehaltsware der Firma im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Wiederverkäufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräusserung an die Firma ab. Die Firma nimmt die Abtretung an. Bei Veräusserungen der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, nicht der Firma gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware (Neuwert). Der Wiederverkäufer ist nur so lange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen der Firma gegenüber ordnungsgemäss nachkommt. Der Wiederverkäufer hat sich gegenüber seinen Abnehmern/Käufern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
  3. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware der Firma ist dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Sämtliche Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, sind vom Kunden zu tragen, soweit nicht Dritte dafür aufkommen.

VIII. Erfüllungsort, Lieferfristen, Gefahrtragung

  1. 1. Erfüllungsort ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Ort, wo die Beratungsleistungen, die Lieferung oder die Montage der Ware erfolgt.
  2. Die Lieferung oder Versendung erfolgt DAP (gemäss Incoterms 2020). Die Firma ist berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung, etc.) und Versicherung zu bestimmen. Vorbehalten bleibt eine anderweitige Vereinbarung in der Auftragsbestätigung. Wünsche betreffend Versand und Versicherung hat der Kunde der Firma spätestens mit der Bestellung mitzuteilen.
  3. Bei der Abholung der Ware durch den Kunden im Lager der Firma kommt EXW Incoterms 2020 zur Anwendung.
  4. Der Gefahrenübergang ist entsprechend den Incoterms 2020 geregelt.
  5. Ist bei einer «EXW»-Lieferung kein gesonderter Liefertermin vereinbart, muss versandfertig gemeldete Ware unverzüglich vom Kunden abgeholt werden. Geschieht das nicht, ist die Firma berechtigt, diese nach ihrer Wahl auf Kosten und Gefahr des Kunden zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und dem Kunden die Lagerkosten, die ab dem 3. Tag des Annahmeverzugs anfallen, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten berechnen sich pauschal nach der Anzahl Gebinde der nicht abgenommenen Solarkomponenten und betragen 10.00 CHF/Gebinde/Tag.
  6. Ist die Firma durch höhere Gewalt wie insbesondere Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, Epidemie/Pandemie, Regierungsmassnahmen, Streik oder Aussperrung oder unvorhergesehene Ereignisse, gleich ob im Betrieb der Firma oder bei einem (Zu-)Lieferanten eingetreten, wie Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und nicht richtiger und/oder rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten an der Erfüllung ihrer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist – auch während eines bestehenden Lieferverzugs - in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für die Firma unzumutbar, ist die Firma berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne in irgendeiner Weise entschädigungspflichtig zu werden.
  7. Die Einhaltung von Lieferterminen der Firma erfolgt immer unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Lieferung durch die Zulieferanten. Die Firma haftet dem Kunden in keiner Art und Weise für Lieferverzögerungen, welche durch ihre Zulieferanten verursacht werden. Bei Lieferverzug hat der Kunde der Firma eine angemessene schriftliche Nachfrist zu setzen. Die von der Firma in der Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind in Ermangelung einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung keine Fixtermine.
  8. Die Einhaltung der Liefertermine der Firma erfolgt immer unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Lieferung durch den Spediteur. Die Firma übernimmt keine Haftung für Mehrkosten und/oder Schäden, die aufgrund verspäteter Lieferung durch den Spediteur entstehen.
  9. Bei Lieferverzug der Firma wird vermutet, dass der Kunde weiterhin auf die Lieferung besteht. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Ersatzbeschaffung sind ausgeschlossen.
  10. Sofern keine fixen Liefertermine vereinbart sind, behält sich die Firma Teillieferungen und Teilleistungen vor, es sei denn, diese sind für die Firma erkennbar für den Kunden ohne Interesse.
  11. Wird eine Verschiebung von Lieferterminen auf Wunsch des Kunden vereinbart, ist die Firma berechtigt, die vollständige Zahlung der Bestellung zum ursprünglichen Liefertermin zu verlangen.

IX. Bestellungen auf Abruf/Kontrakte und Annahmeverzug

  1. Bestellungen auf Abruf/Kontrakte müssen spätestens innerhalb von drei Monaten oder gemäss Vereinbarung vollständig abgenommen werden. Die nach Ablauf dieser Frist noch nicht abgenommenen Mengen werden nach Ankündigung geliefert und berechnet oder auf Kosten des Kunden entsorgt.
  2. Soweit der Kunde die Ware nicht bis zum Ende der vereinbarten Frist im Lager der Firma vollständig abgenommen hat, so ist die Firma berechtigt, dem Kunden ab der zweiten Woche nach Ende der Lieferfrist Lager- und Finanzierungskosten in Rechnung zu stellen. Die Lager- und Finanzierungskosten berechnen sich pauschal nach dem Gewicht der nicht abgenommenen Ware und betragen 1.00 CHF pro 1000kg für jeden angefangenen Tag. Die Lager- und Finanzierungskosten entsprechen dem Liquiditätsaufwand und Platzbedarf für Solarkomponenten, welche durch spätere Bezahlung und längere Lagerung regelmässig entstehen.
  3. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Weitere vertragliche und gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

X. Warenrückgabe (Retouren)

  1. Eine Rückgabe von bestellter und gelieferter Ware ist nur nach Anmeldung durch den Kunden und nach schriftlicher Genehmigung durch die Firma zulässig. Die Firma kann dabei frei entscheiden, ob sie die Rückgabe annehmen will. Die Ablehnung der Rückgabe bedarf keiner Begründung.
  2. Die Rückgabe von bestellten und gelieferten Waren ist nur bei Vorhandensein der entsprechenden Vertragsdokumente möglich.
  3. Bei der Rückgabe von Waren wird eine Retourenpauschale im Umfang von CHF 95.00 verrechnet. Die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung trägt der Kunde. Die Gefahr bleibt beim Kunden, bis die Retouren bei der Firma eintreffen.
  4. Die Rückgabe von Waren hat in Originalverpackung, in kompletten Verpackungseinheiten sowie transportfähig zu erfolgen.
  5. Unangemeldete und nicht genehmigte Retouren werden kostenpflichtig retourniert. Bei unangemeldeten und nicht genehmigten Retouren verbleibt die Gefahr beim Kunden.

XI. Prüfung / Sachgewährleistung / Haftung / Garantie

  1. Der Kunde hat die Produkte unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Vor dem Unterschreiben des (elektronischen) Lieferscheines ist die Ware auf offensichtliche (Transport-)Schäden zu prüfen. Beim Vorhandensein von Schäden muss der Kunde einen entsprechenden Vorbehalt auf dem (elektronischen) Lieferschein anbringen. Zudem muss der Kunde die Firma bei unvollständiger oder beschädigter Lieferung umgehend und schriftlich an services@solarmarkt.ch informieren. Als schriftliche Information gilt auch das ausgefüllte und abgesendete Reklamationsformular im Webshop (Login-Bereich). Wenn möglich ist von den Kunden dieses Reklamationsformular zu verwenden. Unterlässt der Kunde eine oder mehrere der vorgenannten Vorkehren (unmittelbare Prüfung bei Lieferung, Anbringung des Vorbehalts auf dem elektronischen Lieferschein, unmittelbare und schriftliche Mitteilung an die Firma), muss der Kunde die Firma für allfällige wegen dieser Unterlassung verlustig gehende Ansprüche schadlos halten.
  2. Mängelrügen für alle übrigen Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Bei verdeckten Mängeln muss die detaillierte Mängelanzeige sofort nach deren Entdeckung (d.h. innerhalb von 5 Arbeitstagen) erfolgen.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge sind sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden verwirkt.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt in jedem Fall maximal 2 Jahre ab Versand der Ware bzw. ab Übergabe des Werks sowie ab Erbringung der Service-Dienstleitung (z.B. Beratung, Planung, etc.).
  5. Im Falle einer Falschlieferung ist der Kunde verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln, originalverpackt zu belassen und nicht zu beschädigen (bspw. nicht im Regen stehen lassen, nicht verkratzen, etc.). Im Falle einer Beschädigung der Ware wird der Kunde gegenüber der Firma haftbar. Der Kunde hat die Firma im Falle einer Falschlieferung sofort zu benachrichtigen.
  6. Gibt der Kunde der Firma nicht unverzüglich Gelegenheit, sich von dem Mangel zu überzeugen, stellt der Kunde insbesondere auf Verlangen den beanstandeten Vertragsgegenstand oder Proben bzw. Teile desselben nicht unverzüglich zur Verfügung, ist die Firma berechtigt, die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche des Kunden bis zur Untersuchung des Kaufgegenstandes zu verweigern. Dies gilt nicht, wenn die Untersuchungsmöglichkeit durch einen Umstand gehindert ist, den der Kunde nicht zu vertreten hat.
  7. Macht der Kunde einen Mangel geltend, obwohl kein Mangel vorliegt, so hat die Firma Anspruch auf Erstattung des angefallenen internen und externen Aufwands. Dieser Aufwand beträgt mindestens CHF 50.00, es sei denn der Kunde weist einen geringeren Aufwand nach.
  8. Bei Vertragsgegenständen, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Kunden bezüglich der angegebenen Fehler und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Nacherfüllungs- und sonstige Gewährleistungsansprüche zu.
  9. Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen bessert die Firma nach ihrer Wahl nach oder liefert einwandfreie Ersatzware. Als Ersatzware gelten auch ähnliche Produkte. Dem Kunden steht nur dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Firma eine gesetzte angemessene Nachfrist für die Behebung eines von der Firma anerkannten Mangels durch ihr alleiniges Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Bei von der Firma anerkannten Fehlmengen kann die Firma nach ihrer Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen. Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
  10. Die Haftung der Firma gegenüber dem Kunden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für indirekte, mittelbare oder (Mangel-)Folgeschäden des Kunden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Ertragsausfall, über den Ersatz des Produkts hinausgehende Schadenbehebungskosten, Kosten für die Ermittlungen von Schadenursachen und für Expertisen, Imageschäden, Haftungsschäden, Rechtsverfolgungsschäden, Schäden an anderen Gütern, Ansprüche Dritter, etc.
  11. Die Angaben des Kunden zu den Verhältnissen vor Ort (inkl. Gebäudestatik) gelten für die Firma als Richtwerte bei der Erstellung der Planungsunterlagen sowie bei Beratungen und Support. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma rechtzeitig über besondere bauliche und örtliche Voraussetzungen zu informieren. Der Kunde ist selbst für die technische Prüfung der tatsächlichen Umsetzbarkeit vor Ort sowie für korrekten Einbau und Wartung der Solarkomponenten verantwortlich. Der Kunde hat vor der Montage, Weiterlieferung, etc. der Ware einen Funktionstest durchzuführen und zu dokumentieren. Die Firma trifft keine Haftung für Schäden, die bei Durchführung des vorgängigen Funktionstests hätten vermieden werden können.
  12. Ohne Einschränkung der vorstehenden Haftungsbeschränkungen sind von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen die zweckwidrige oder bestimmungsfremde Verwendung der Produkte, natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemässer oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen, Schäden aus Erosion, Korrosion oder Kavitation sowie Verlust, Schäden aufgrund höherer Gewalt wie insbesondere Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, Epidemie/Pandemie, Streik oder Arbeitsniederlegung, Regierungsmassnahmen, Transportverzögerungen sowie die Unfähigkeit, notwendige Arbeitskräfte oder Materialien von den üblichen Quellen zu beziehen. Das gleiche gilt bei Schäden, die bei Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder von der Firma nicht beauftragten Dritten entstehen.
  13. Ohne Einschränkung der vorstehenden Haftungsbeschränkungen haften die Firma und ihre Hilfspersonen nicht für Schäden, die wegen Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen.
  14. Die Firma liefert die Produkte mit Hinweis auf die sog. Herstellergarantie ihres Zulieferers und überträgt die Gewährleistungsrechte des Herstellers auf den Kunden. Mögliche Ansprüche aus solchen Herstellergarantien sind vom Kunden immer rechtzeitig dem Hersteller zu melden. Die Firma nimmt keine Meldung vor und übernimmt keine Haftung für verspätet oder zu spät angemeldete Ansprüche. Für die gelieferten Produkte gelten die entsprechenden Garantiebedingungen und -zeiten des Herstellers des Produktes, sofern und soweit die Herstellergarantie zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansprüche durch den Kunden besteht. Im Falle eines Garantieanspruchs hat der Hersteller des jeweiligen Produktes zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Garantiefall vorliegt. Falls dies der Fall ist, ist es ggfs. Sache des Herstellers, geeigneten Ersatz oder die Reparatur zu erbringen, einen Preisnachlass zu gewähren oder den Kunden sonst wie zu entschädigen. Die Firma gewährt in keiner Art und Weise Herstellergarantien. In den Fällen, in welchen die Produkte mit dem Hinweis auf die Herstellergarantie geliefert werden, wird auch jegliche Gewährleistung und Haftung der Firma im Anwendungsbereich der Hersteller-Garantien ausgeschlossen.

XII. Rechtsgewährleistung

  1. Die Firma leistet lediglich im Land des Lieferortes und im in dieser Ziffer XII umschriebenen Umfang Gewähr, dass die vertragsgemäss genutzte Lieferung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter ist. Bei berechtigten Ansprüchen Dritter aus den vorgenannten Schutzrechten kann die Firma nach ihrer Wahl entweder die entsprechenden Nutzungsrechte erwirken, die gelieferte Ware so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder die gelieferte Ware mit einem anderen gleichwertigen Produkt austauschen. Ist dies für die Firma nicht mit angemessenem Aufwand möglich, hat die Firma das Recht, gegen Rückzahlung des vom Kunden geleisteten Entgelts vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat beim Vorliegen eines Rechtsmangels keinen Anspruch auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen oder anderen Kosten und Schäden.
  2. Die in dieser Ziffer XII. beschriebene Rechtsgewährleistung durch die Firma ist auf 2 Jahre seit Ablieferung beschränkt.
  3. Keine Gewährleistung für Rechtsmängel durch die Firma besteht, wenn der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat oder wenn die Schutzrechtsverletzung verursacht wird durch eine von der Firma nicht voraussehbare Anwendung der Ware oder durch die Veränderung der Ware durch den Kunden oder durch die Verwendung zusammen mit von uns nicht gelieferten Produkten.
  4. Im Übrigen wird die Gewährleistung der Firma für Rechtsmängel soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Der Kunde hat somit keine weitergehenden oder anderen Rechte und Ansprüche gegen die Firma wegen eines Rechtsmangels als in dieser Ziffer XII. beschrieben. Überdies gelten die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Ziffern XI.9. – XI.12. auch für die Rechtsgewährleistung.

XIII. Exportkontrolle

  1. Bei allfälliger Weitergabe unserer Waren oder Dienstleistungen an Dritte ist der Kunde verpflichtet, die nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften, die Embargoverordnungen sowie Bestimmungen von nationalen und internationalen Sanktionslisten einzuhalten. Weiter ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Verwendung und allfällige Weitergabe der von uns gelieferten Ware und von uns erbrachten Dienstleistungen keinen verbotenen oder genehmigungspflichtigen militärischen oder rüstungsrelevanten Zwecken dient. Vorbehalten bleibt die vorgängige Einholung der entsprechend notwendigen Genehmigungen.
  2. Der Kunde hält die Firma vollumfänglich schadlos und stellt sie von jeglichen Ansprüchen frei, welche aus der Verletzung der vorgenannten exportkontrollrechtlichen Vorschriften entstehen. Der Kunde leistet der Firma vollumfänglichen Ersatz für jegliche der Firma daraus entstehende direkte und indirekte/mittelbare Schäden und Aufwendungen.

XIV. Hilfspersonen

  1. Die Firma wird vom Kunden berechtigt erklärt, nach eigenem Ermessen zur Vertragserfüllung Hilfspersonen beizuziehen.
  2. Die Firma lehnt für die Tätigkeiten ihrer Hilfspersonen, ausser für richtige Auswahl und Instruktion, jede Haftung ab.

XV. Datenschutz und Webshop-Zugriff

  1. Die Firma hält sich bei der Bearbeitung von Daten an die geltenden Datenschutzbestimmungen. Mit dem Auftrag zur Offertstellung ist der Kunde einverstanden, dass Name und Adresse und die vom Kunden im Webshop oder in seiner Anfrage eingegebenen Daten erfasst werden. Die Daten werden insbesondere zur Abwicklung des Auftrages bearbeitet. Bei zusätzlichem Abschluss der Monitoringlösung haben nur einzelne Administratoren Zugriff auf die dort erfassten Daten. Um das Monitoringportal anbieten zu können, werden zudem Daten an die entsprechenden externen Portalanbieter weitergeleitet. Anfragen zum Datenschutz können an info@solarmarkt.ch gesendet werden. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Firma verwiesen.
  2. Die Firma ist jedoch ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung des Kunden berechtigt, Fotos der Anlage zu Referenzzwecken zu verbreiten. Sie sorgt dafür, dass auf diesen Fotos ohne vorgängige Einwilligung des Kunden oder seines Endkunden keine Personen, Autonummern, Hausnummern oder Beschriftungen zu erkennen sind. Die betroffene Person kann die Verwendung der Fotos als Referenzobjekte auch nachträglich jederzeit schriftlich untersagen. Erfolgt diese Mitteilung nach der Veröffentlichung auf der Firmen-Website, löscht die Firma die Bilder umgehend. Sie kann jedoch nach der Veröffentlichung auf der Firmen-Website nicht mehr dafür garantieren, dass die Bilder im Internet auf anderen Seiten oder in Suchanfragen nicht weiterhin auffindbar sind.
  3. Die Kunden als Account-Inhaber im Webshop (Kunden bzw. deren Unternehmen) sind selbst dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen ein Webshop-Login besitzen. Sie sind weiter selbst dafür verantwortlich, der Firma den Austritt einer oder mehrerer Mitarbeiter mitzuteilen und den Auftrag zu geben ggf. den Zugriff auf den/die Webshop-Account/-s zu verhindern (webshop-login@solarmarkt.ch). Dafür wird ein Account/Zugriff auf den Status inaktiv umgestellt.
  4. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten geheim zu halten und sie vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen. Die Firma übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für direkte oder indirekte (Folge-)Schäden aus Zugriffen von ausgetretenen Mitarbeitern oder anderweitig unbefugten Personen auf Webshop-Accounts von Kunden.
  5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Korrespondenz rechtsverbindlich über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und unverschlüsselt erfolgt. Der Kunde stellt seine Erreichbarkeit über die angegebene E-Mail-Adresse sicher.
  6. Auf Antrag können inaktive Webshop-Accounts wieder reaktiviert werden. Anträge zur Reaktivierung können an die Mailadresse webshop-login@solarmarkt.ch gestellt werden.
  7. Inaktive Accounts bleiben vorläufig bestehen. Die Datenaufbewahrung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.

XVI. Schlussbestimmungen

  1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Sitz der Firma in Aarau.
  2. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Firma untersteht in jedem Fall materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechts (insbes. des UN-Kaufrechts/CISC).
  3. Im Falle von Streitigkeiten bemühen sich die Parteien, eine gütliche Einigung zu erzielen. Sämtliche Streitigkeiten sind gemäss den Bestimmungen des Vertrags und den zugehörigen Dokumenten beizulegen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ungültig oder unvollständig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit dieser AGB und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
  5. Vertragssprache und die Sprache dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
  6. Diese AGB gelten ab 01.04.2024 und setzen ab diesem Datum alle bisherigen Fassungen ausser Kraft.


Solarmarkt GmbH
Neumattstrasse 30
CH-5000 Aarau
Tel. 062 200 62 00

info@solarmarkt.ch
www.solarmarkt.ch

Stand: April 2024

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